Riesterrente

Die Riesterrente kann als Versicherung oder Investmentsparplan abgeschlossen werden. Die Beiträge werden ab 2008 mit einer garantierten staatlichen Zulage von 154 Euro pro Person und 185 Euro pro Kind und, wenn dies günstiger ist, zusätzlich mit Steuervorteilen gefördert.

Das ergibt in den meisten Fällen eine Förderquote von stattlichen 30 bis 50% - ein Renditevorsprung der selbst mit höchsten Renditen von anderen Sparverträgen kaum aufgeholt werden kann.
    

Bedingung ist, dass der Anleger erst ab dem 62. Lebensjahr (ab 2012) über das Geld verfügen darf. Um in den Genuss der vollen staatlichen Zulage zu kommen muss ab 2008 ein Mindestbeitrag von 4% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens inklusive Zulagen geleistet werden, der Teil der tatsächlichen Eigenleistung darf 60 Euro im Jahr nicht unterschreiten. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt ab 2008 2.100 Euro.

Anspruch auf die Förderung haben nur unbeschränkt steuerpflichtige Sozialversicherungspflichtige und Beamte. Gelder können vorzeitig entnommen werden, allerdings gegen Verlust der staatlichen Zulagen.

Die Entnahmen müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, Abgeltungssteuer kommt bei der Riesterrente nicht zur Anwendung.

 

 

Fragen die für die Bestimmung der richtigen Lösung für die Altersvorsorge wichtig sind.