Betriebliche Altersvorsorge
Mit betrieblicher Altersvorsorge sparen Arbeitgeber bares Geld und motivieren ihre Mitarbeiter.
„Wie kann man seinen Mitarbeitern das Gehalt erhöhen, ohne daß es mich als Unternehmer etwas kostet?“ werden wir oft gefragt.
Die Antwort lautet: „Ganz ohne Kosten geht es nicht, aber mit einem sehr geringen Aufwand, nämlich ohne Steuern und Sozialnebenkosten“.
Gehaltsverhandlungen fallen somit viel leichter und die Mitarbeiter sind durch die firmenfinanzierte „Vorsorge für´s Alter“ hochmotiviert.
Arbeitgeber verlieren Leistungsträger mit einer Unterstützungskasse oder einer Direktzusage nicht mehr so leicht an die Konkurrenz.
Auch Sie persönlich, können grundsätzlich als Arbeitgeber und Gesellschafter- Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft in die betriebliche Altersvorsorge quasi unbegrenzt in der Beitragshöhe investieren.
Hier nochmals die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge im Blick:
- Sozialabgaben sparen: Unternehmen zahlen keine Sozialabgaben auf bAV- Beiträge
- Hohe Motivation der geförderten Mitarbeiter (bAV statt Gehaltserhöhung)
- Werden Beiträge zu vermögenswirksamen Leistungen in eine bAV gezahlt, landen diese ohne Abzüge auf dem Anlagekonto. Sonst gelten VL Beiträge als Lohnbestandteil und werden voll versteuert und mit Sozialnebenkosten belastet.
- Leistungsträger / Führungskräfte binden: Mit einer Unterstützungskasse oder einer Direktzusage binden Unternehmen ihre wichtigsten Arbeitnehmer.
- Geschäftsführer- Altersvorsorge durch bAV, oder bei Selbständigen durch die Basis/Rürup- Rente
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin.
„Als Spezialisten der betrieblichen Altersvorsorge haben wir Antworten auf all Ihre Fragen und überzeugen auch Ihren Steuerberater“.