Private Rentenversicherung und Sofortrenten

Die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen werden aus bereits versteuertem Einkommen geleistet. Kapitalerträge werden über die gesamte Laufzeit des Vertrages bis zur Auszahlung steuerfrei angesammelt.

Möglich sind Klassische- und Fondsgebundene Rentenversicherungen bei den Fondsverträgen kann steuerfrei zwischen den Fonds getauscht werden. Angefallene Erträge müssen erst bei der Auszahlung von Kapitalleistungen versteuert werden.

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Hat der Vertrag zu diesem Zeitpunkt bereits 12 Jahre bestanden und hat der Anleger das 60. Lebensjahr vollendet (12/60-Regel), ist sogar nur der halbe Wertzuwachs zu versteuern.

Rentenzahlungen werden nur mit einem fiktiven Ertragsanteil besteuert, der sich nach Beginn und Dauer der Rentenzahlung richtet.

Von einer lebenslangen Leibrente ab dem 65. Lebensjahr müssen zum Beispiel nur 18% dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet werden. Abgesehen von den Auflagen für die steuerliche Behandlung sind Zeitpunkt, Art und Höhe der Auszahlungen frei wählbar.

 

Fragen die für die Bestimmung der richtigen Lösung für die Altersvorsorge wichtig sind.