Gehaltsumwandlung
Angestellte, Arbeitnehmer und Auszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Ein Teil des Bruttolohns kann somit für den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge verwendet werden - die sog. Gehaltsumwandlung. Diese Form der Altervorsorge wird vom Staat während der Ansparphase steuerlich begünstigt. Zum einen verringert sich der Bruttoverdienst um den verwendeten Sparbetrag, zum anderen hängen die Beiträge zur Sozialversicherung von dem Bruttoverdienst ab, somit kann mit einer Gehaltsumwandlung auch hier Geld gespart werden.
Vergleichsrechner für Gehaltsumwandlung >
Versicherungsnehmer einer solchen betrieblichen Altersvorsorge ist immer der Arbeitnehmer, der die Versicherung in Ihrem Namen abschließt und den Versicherungsbetrag direkt von Ihrem Bruttoverdienst abführt. Somit macht sich etwa nur die Hälfte des tatsächlichen Versicherungsbetrags auf Ihrem Konto bemerkbar, während die tatsächliche volle Beitragshöhe für den Aufbau Ihrer Altervorsorge genutzt wird. Gleichzeitig sind die angesparten beträge vollumfänglich insolvenzgeschützt.
Vorteile der Gehaltsumwandlung
- Sie sparen Steuern (2013: pro Jahr bis max. 4.584 €)
- Nur etwa die Hälfte des Versicherungsbetrags macht sich auf Ihrem Konto bemerkbar
- Hartz IV und insolvenzgeschützt
Lohnt sich auch für sie die Gehaltsumwandlung? Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichrechner!
Wir sind für Sie da!
Sie haben weitere Fragen zu unserem Tarifvergleich oder Partnern? Wir sind gerne für Sie da:
Tel.: 0234 / 941 211 10
Fairtarif-Rückrufservice
Beratung und Information
Reisekrankenversicherung
Reisekrankenversicherung
Private Versicherungen
Autoversicherung
Recht | Pflicht
Heim | Bau
Unfall | Krank