Basisrente ( Rüruprente )

Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, für Singles bis 20.000 Euro pro Jahr, für gemeinsam veranlagte Ehepartner bis 40.000 Euro.

In 2012 können bereits 74% abgesetzt werden, der Prozentsatz steigt Jahr für Jahr um 2% an, bis irgendwann der komplette Beitrag absetzbar sein wird.

Eine Entnahme ist nicht vor dem vollendeten 62. Lebensjahr (ab 2012) und nur als Rente möglich. Die Auszahlungen werden später analog der gesetzlichen Rentenzahlungen versteuert.
    

Kapitalerträge werden komplett steuerfrei bis zum Rentenbeginn angesammelt. Verfügbar als Versicherungsprodukt und als Investmentsparplan.

 

 

Fragen die für die Bestimmung der richtigen Lösung für die Altersvorsorge wichtig sind.